Die Satzung des FC Viktoria 09 Urberach e.V.

§ 1 Name, Sitz, Vereinsfarben, Emblem, Vereinsregister, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „FC Viktoria 09 Urberach e.V.“.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Rödermark.

3. Die Farben des Vereins sind Blau-Weiss.

4. Das Emblem des Vereins ist ein Kreis mit den Farben Blau und Weiss mit der Inschrift „F.C. VIKTORIA 09 E.V.“ oben und „URBERACH“ unten.

5. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main eingetragen.

6. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Ab dem 01. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 ist das Geschäftsjahr verkürzt. Ab dem 01. Juli 2009 läuft das Geschäftsjahr jeweils vom 01. Juli bis 30. Juni des folgenden Jahres.

§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

1. Zweck des Vereins ist die körperliche und charakterliche Ertüchtigung seiner Mitglieder durch die Pflege und Förderung der Leibesübungen auf breitester Grundlage.

2. Eine seiner Hauptaufgaben besteht neben der sportlichen Ausbildung, in der kulturellen Betreuung, insbesondere der Schüler und Jugendlichen.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

4. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein seinen Mitgliedern sein gesamtes Vermögen, insbesondere seine Sportanlagen und Baulichkeiten zur Verfügung stellt.

5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Einkünfte werden ausschließlich zur Bestreitung der Ausgaben verwendet, die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendig sind. Zu anderen Zwecken dürfen Ausgaben nicht gemacht werden.

6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

7. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen und haben weder bei Ihrem Austritt aus dem Verein, noch bei der Auflösung des Vereins, irgendwelchen Anspruch an das Vereinsvermögen.

8. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Rödermark, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.

9. Der Verein ist frei von politischen, rassistischen und religiösen Tendenzen.

Download der vollständigen Satzung