Corona-Krise – Der HFV informiert
Derzeit gelten für alle Bundesländer im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus einschneidende Maßnahmen, nach denen der Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt ist.
Die Sportanlagen bleiben auf dem Rasen und auf den Zuschauerrängen bis auf Weiteres leer.
Zwischenzeitlich muss davon ausgegangen werden, dass auch direkt nach Ende der Osterferien die Saison in den Hessischen Amateurligen nicht fortgesetzt werden kann. Deshalb wurde vor dem Hintergrund der jeweiligen staatlichen Verfügungslagen für alle Amateurspielklassen inklusive der fünf Regionalliga-Staffeln entschieden, den Spielbetrieb bis auf Weiteres auszusetzen.
Die zeitlich unbefristete Aussetzung ist erforderlich, da die Rechtslage – hier konkret die Rechtsverordnungen und Verfügungen des Landes Hessen – keine andere Möglichkeit zulassen und es im Moment ungewiss ist, wann eine Fortsetzung des Spielbetriebs möglich sein wird.
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs ist abhängig von der Rechtslage und erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um den Vereinen ihre Planungen zu erleichtern. Auf dieses einheitliche Vorgehen haben sich die Träger der 21 Deutschen Landesfußballverbände verständigt. Oberste Priorität hat weiterhin, dass auch der organisierte Fußball selbstverständlich seinen Beitrag leisten und insofern alles unterlassen muss, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt.
Statuarische Maßnahmen
Aktuell erarbeiten der DFB und die DFB-Landesverbände Anpassungen der verbandsrechtlichen Rahmenbedingungen und bereiten Änderungen der Ordnungen vor. Hierbei werden auch im Vereinswechselrecht (Transferperioden und Wartefristen) Anpassungen vorgenommen, um der aktuellen Situation gerecht zu werden und den Spielbetrieb nicht zu gefährden. Diese werden zeitnah beschlossen und dann unverzüglich veröffentlicht.
Szenarien zum weiteren Vorgehen
Derzeit werden mit Hochdruck sowohl sämtliche Szenarien entwickelt, bewertet und rechtlich geprüft, die sich mit einer Fortsetzung der Saison 2019/20 befassen, als auch für den Fall, dass die Saison nicht fortgesetzt werden kann. Dabei sind für alle zukünftigen Maßnahmen bzw. Entscheidungen die behördlichen Vorgaben maßgebend und zudem immer auch andere Spielklassen (3. Liga, Regionalliga-Staffeln, Oberligen) zu berücksichtigen.
Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass der Höhepunkt der Corona-Krise noch nicht erreicht ist und insofern endgültige Antworten auf diese fußballpraktischen Fragestellungen noch nicht final möglich sind. Dies betrifft insbesondere den gelegentlich unterbreiteten Vorschlag für einen vorzeitigen Abbruch der Saison. Solange es noch möglich erscheint, die Meisterschaftsspiele auszutragen und so insbesondere auf sportlichem Wege Auf- und Absteiger zu ermitteln, ist es nach übereinstimmender Auffassung der Entscheidungsträger nicht möglich, Vereinen vorschnell diese Chance zu nehmen, indem endgültige Entscheidungen getroffen werden. Eine vorzeitige Beendigung der Saison 2019/2020 wäre zudem mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden.
Quelle: Hessischer Fußballverband